Die Pflege und Weiterentwicklung der Gefährdungsbeurteilungen ist in der Abteilung BEA an die sogenannten Raumbeauftragten delegiert. Die Raumbeauftragten haben einerseits die Aufgabe, die Situation im Hinblick auf die Arbeitssicherheit im jeweiligen Raum im Auge zu behalten. Andererseits führen Sie auf Grundlage der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung des Raumes jährlich die arbeitsplatzbezogene Sicherheitsunterweisung mit den Raumnutzern durch und protokollieren diese.
Die / der Raumbeauftragte hat in ihrem oder seinem Zuständigkeitsbereich die Aufgabe,
Meeting der BEA-Raumbeauftragten (09.02.23)
Arbeitsplatzbezogene Sicherheitsunterweisung
STV: | “Sicherheitstechnisch Verantwortlicher” |
ALV: | “Anlagenverantwortlicher” |
RaBe: | “Raumbeauftragter” |
SBE: | “Sicherheitsbeauftragte” |
BSB: | “Brandschutzbeauftragte” |
SIFa: | “Sicherheitsfachkräfte” |
VEFK: | “Verantwortliche Elektrofachkraft” |
EUP: | “Elektrisch Unterwiesene Person” |
AEB: | “Abgeschlossener Elektrischer Betriebsraum” |