Diese Seiten sollen als Forum genutzt werden um organisatorische Fragestellungen beim Thema Arbeitssicherheit abteilungsintern zu diskutieren. Mögliche erkannte Mängel sollen dabei grob sortiert werden in:
(25.03.2011, MSchw)
Die aktuelle Betriebsordnung enthält folgenden Abschnitt, S.29:
“Eine abgeschlossene elektrische Betriebsstätte ist ein Raum oder Ort, der ausschließlich dem Betreiben elektrischer Anlagen dient und unter Verschluss gehalten wird. Zutritt haben Elektrofach-kräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen. Laien ist der Zutritt nur in Begleitung von Elektrofachkräften oder elektrotechnisch unterwiesenen Personen erlaubt.”
Problem: Die meisten SD-Mitarbeiter sind weder Elektrofachkräfte noch elektrotechnisch unterwiesene Personen, hätten also demnach keine Zugangsberechtigung zu AEB!?
3. Langfristig sollte darüber nachgedacht werden, ob nicht Terminals bzw. Bildschirme (als Anzeigetafeln) an den Zugängen der Strahlführungen darüber Auskunft geben, welche Abschnitte (oder Gerätegruppen wie Magnete) abgeschaltet und somit zugänglich sind.
4. Es besteht Klärungsbedarf beim Umgang mit den SD HV Geräten. Handelt es sich hier um Geräte, die nur durch Elektrofachkräfte freigeschaltet werden dürfen oder handelt es sich um Geräte, die praktisch nur ausgeschaltet werden und damit von jedem Anlagenkundigen bedient werden können? Trifft hier der Begriff Freischaltung im elektrotechnischen Sprachgebrauch zu (5 goldene Regeln mit Spannungsfreiheit feststellen, Erden oder Kurzschliessen)? Warum sollte man in einen SHV Stecker hineinmessen und sich bei dieser Tüftelei gefährden?
5. Die vorgeschriebene Überprüfung elektrischer Betriebsmittel erfolgt nicht oder nur unvollständig.
1. STVs und dessen Stellvertreter müssen erreichbar sein, ggf. über “Personenpiepser”. Falls diese nicht erreichbar sind (Urlaub, Dienstreise oder Krankheitsfall) sollte auf der GSI-Homepage die aktuelle Vertretung schnell zu finden sein. Gleiches gilt für Frau Ditter (Vergabe der Nummern).
4. Darüber hinaus könnte man den Ablauf vielleicht dadurch beschleunigen bzw. für uns vereinfachen, dass sich nur eine Person innerhalb der GSI mit der Bearbeitung der Arbeitsgenehmigungen beschäftigt (also die notwendigen Unterschriften einholt). Nach erfolgter Freischaltung bekommt der Antragsteller seine Genehmigung und gibt diese nach erledigter Arbeit wieder zurück. Die beauftragte Person benachrichtigt nach Rückgabe der Genehmigungen die STVs, um die Freischaltungen aufheben zu lassen.
5. Die Ausbildung zur elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP) befähigt mit entsprechender Einweisung zur Freischaltung von Geräten. Die GSI Betriebsordnung erlaubt dieses jedoch nur Elektrofachkräften und schränkt damit den Personenkreis deutlich ein. Ausnahmen sind dort nicht vorgesehen. Eine Änderung der Betriebsordnung könnte Abhilfe schaffen.
2. Klärung ab wann eine Arbeitsgenehmigung ausgestellt werden muss. (Bisher unterschiedliche Auffassungen und Vorgehensweisen der STVs - Vielleicht in der Zwischenzeit geklärt ?!)
3. Kann ein STV für einen AV unterschreiben?
4. 2 AVs sind zu wenig.